Taxi- & Mietwagen Versicherung
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Eine günstige Taxi- oder Mietwagen Versicherung steigert Ihren geschäftlichen Erfolg indem es Ihre Kosten senkt
Als erster Spezial-Makler setzt G&P mit Ihrem Online-Rechner neue Maßstäbe und sorgt für Transparenz
Taxi- & Mietwagen Versicherungsvergleich
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Taxi - & Mietwagen Flottenversicherungen
3 – 3000 Fahrzeuge
Stückbeiträge zu günstigen Konditionen
keine Kilometerbegrenzungen
Beliebiger Fahrerkreis ab 18 Jahren
Taxi- & Mietwagen Versicherung
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Taxi- & Mietwagenversicherungen bundesweit
Mit einer großen Anzahl an Taxi- & Mietwagenunternehmern aus der ganzen Bundesrepublik zählt G&P zu einer der großen Taxi-Makler in Deutschland. G&P sorgt als erster Spezial-Makler mit Ihrem innovativen Online Vergleichsrechner für mehr Transparenz für Ihre Kunden und Interessenten!
Durch die Zusammenarbeit mit mehr als 8 Versicherern im Bereich der Taxi- & Mietwagenversicherung und einer generellen zusammenarbeit mit mehr als 120 Versicherungsgesellschaften für alle anderen Versicherungsarten, hat G&P die Möglichkeit Ihnen immer die für Sie passenden und günstige Versicherungen anzubieten. Egal ob Ihr Taxi, Mietwagen oder sonstige Anliegen. Sie oder wir gemeinsamen suchen das passende für Sie raus.
Taxi Versicherung
Mietwagen Versicherung
Flotten Versicherung
Taxi- Mietwagen Zusatzabsicherungen
Bei G&P garantiert
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24 Stunden an 7 Tagen der Woche steht Ihnen unser innovativer Online Vergleichsrechner zur Verfügung
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Ihr Berechnungsergebnis erhalten Sie in wenigen Minuten, bei einer manueller Anfrage innerhalb von 24 Stunden
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TOP Leistungen
Alle Tarife haben volle Leistungspakete nach Ihrer Wunschauswahl
Taxi- & Mietwagen Versicherung online vergleichen mit Sofort-EVB-Nummer
Mit unserem innovativen Online-Rechner können Sie jetzt ganz einfach Ihr Taxi & Mietwagen selbst berechnen und sparen. Im Vergleich bieten wir Ihnen über 8 Taxi- & Mietwagen Versicherungstarife von verschiedenen Versicherungsgesellschaften an.
Sie benötigen sofort eine eVB-Nummer zur Zulassung? Kein Problem! Nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Vergleich. Nehmen Sie Ihren Wunschtarif, online beantragen und schon erhalten Sie Ihre persönliche eVB-Nummer damit Sie Ihr Taxi oder Mietwagen zulassen können. Selbstverständlich sind Ihre persönlichen Daten bei Onlinebeantragung sicher und werden verschlüsselt übermittelt.
Ihre EVB- Nummer erhalten Sie von uns für Neuzulassungen oder bei einem Fahrzeugwechsel sofort im Antrag den Sie per E-Mail von uns erhalten. Die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) finden Sie im Versicherungsantrag unter Punkt 1 bei Antragsdaten.
Zurücklehnen bei einem Versicherungswechsel (z.B. zum 01.01.). Hier benötigen Sie keine eVB-Nummer! Diese wird direkt von Ihrer neuen Versicherung an Ihre Zulassungsstelle gesendet.
Unsere Zusatzleistungen für Ihren Rundum- Taxi- & Mietwagenschutz
Teilkaskoversicherung
Leistet Schäden durch: Zerstörung oder Verlust Ihres Taxis / Mietwagens durch z.B. Brand, Glasbruch, Diebstahl und Elementarschäden
Vollkaskoversicherung
Leistet zusätzlich zu allen Teilkaskogefahren Schäden an Ihrem eigenen Taxi oder Mietwagen durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismusschäden.
GAP-Deckung
Springt im Schadenfall für die Restforderung aus dem Leasing-/ Finanzierungsvertrag ein, falls dieser über dem Wiederbeschaffungswert Ihres Taxi's oder Mietwagens liegen sollte
Schutzbrief für Taxen oder Mietwagen
Finanzielle Sicherheit und Hilfe, falls Ihr Fahrzeug mal liegen bleiben sollte. Egal ob bei einer Panne oder einem Unfall.
Rechtsschutz für Taxi- & Mietwagenunternehmer
Egal ob ein Verkehrs-Rechtsschutz oder ein umfänglicher Firmen-Rechtschutz. Wir haben speziell ausgehandelte Deckungskonzepte für Sie als Unternehmer. Gehen Sie also bei juristischen Auseinandersetzungen kein finanzielles Risiko ein sondern Fragen einfach bei uns an!
Betriebshaftpflicht für Taxi & Mietwagenunternehmer
Ein Partner der Ihren Rücken stärkt und Ihnen finanzielle Sicherheit bieten, falls gegen Sie Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden. Wir senden Ihnen gerne, einfach & schnell Ihr persönliches Angebot zu!
Die Kfz-Haftpflicht für Ihr Taxi-/Mietwagen
Das deutsche Pflichtversicherungsgesetzt
Wie jedes Auto, muss auch ein Taxi oder Mietwagen haftpflichtversichert sein, so sieht es das „Gesetzt über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ voraus. Jeder Fahrzeugführer ist zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet.
„Nach deutschen Gesetzt gilt“: Verursachen Sie einen Schaden und jemand fordert von Ihnen eine Entschädigung, sind Sie dazu verpflichtet, den verursachten Schaden zu bezahlen.
Also ist bei der KFZ-Versicherung unter dem Aspekt der schnell hohen Schadenssummen eine sogenannte „Pflichtversicherung“ sehr sinnvoll, dass Sie vor einem finanziellen Ruin bewahrt werden.
Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist insbesondere im Straßenverkehr immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt nicht nur Unfallopfer, wenn Sie einen Schaden verursacht haben. Auch Sie sind dadurch abgesichert, wenn Ihnen ein Schaden im Straßenverkehr zugefügt wird.
Egal ob Auto, Motorrad oder E-Scooter – wenn Sie sich im Straßenverkehr motorisiert bewegen möchten, benötigen Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung.
Was genau sichert die KFZ-Haftpflicht also ab?
- Schäden an fremden Fahrzeugen: Abschleppkosten, Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Wiederbeschaffung im Falle eines Totalschadens, Wertminderung, Ab- & Anmeldekosten sowie Anwaltskosten.
- Schäden an fremden Eigentum: Gebäudeschäden und Schäden an Verkehrseinrichtungen wie beispielsweise, Straßenschlildern oder Leitplanken.
- Schäden an Personen: Transportkosten, Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rente, Beerdigungskosten sowie Hinterbliebenenabsicherung.
Wie viel zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung?
Gesetzlich ist geregelt, dass die KFZ-Haftpflicht mindestens folgende Kosten abdecken muss:
- Bei Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
- Bei Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
- Bei Vermögensschäden: 50.000 Euro
Die Höhe der Entschädigungssummen bezeichnet man häufig auch als Deckungssummen.
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten höhere Deckungssummen an, als der Gesetzgeber fordert. Das ist gut und wichtig, je nach Schadenfall können die o. g. Versicherungssummen schnell ausgereizt sein. G&P empfiehlt vor Abschluss eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro festzulegen, so dass Sie sorgenfrei am Straßenverkehr teilnehmen können.
Die Voll- & Teilkaskoversicherung für Taxen & Mietwägen
Wie Sie es sicherlich bereits von der Autoversicherung kennen, ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Abdeckung für Ihr Taxi- oder Mietwagen erfolgt also freiwillig. Durch eine Kaskoversicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Je nach Versicherung können die Kosten sowie Tarifleistungen stark variieren. Tarife zu vergleichen lohnt sich hier daher besonders – nutzen Sie dazu doch einfach unseren intigrierten Leistungsvergleich im Vergleichsrechner.
Schadensfall
Glasschäden
Kurzschluss- & Kabelschäden
Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Flut
Schäden durch Brand und Explosion
Diebstahl des Fahrzeugs sowie Diebstahl einzelner Autoteile
Zusammenstoß mit Tieren (aber oft nur Haarwild)
Schäden durch Eigenverschulden
Schäden durch nicht ermittelbare Verursacher
Schäden bei Fahrerflucht
Schäden durch nicht versicherte oder zahlungsunfähige Dritte
Schäden durch Vandalismus & Tiere aller Art
Teilkasko
Vollkasko
Wann greift die Teilkaskoversicherung?
Glasbruchschäden
Kabelschäden oder Schäden durch Kurschluss
Diebstahl des Autos oder von Fahrzeugteilen
Kollisionen mit Haarwild, wenn der Pkw in Bewegung ist
Schäden durch Brand oder Explosion
Schäden durch Sturm, Hagel, Fluten oder Blitzschlag
Wichtig ist, sich die genauen Vertragsdetails der Anbieter anzusehen, denn dort wird definiert, welche Schäden abgedeckt sind und bis zur welchen Schadenssumme.
Schäden, die in der Teilkaskoversicherung nicht mitversichert werden, können bei manchen Anbietern mit einem Zusatzbeitrag mitversichert werden.
Wann greift die Vollkaskoversicherung?
Kollisionsschäden durch Eigenverschulden
Kollisionsschäden durch nicht zu ermittelnde Verursacher
Schäden, bei denen der Schuldige Fahrerflucht begangen hat
Schäden durch zahlungsunfähige oder nicht versicherte Dritte
Schäden durch Vandalismus
Schäden durch Teire, die nicht unter den Teilkaskoschutz fallen
Wichtig Hinweis: Eine Autoversicherung muss etwa im Falle einer groben Fahrlässigkeit nicht unbedingt zahlen, dazu gehört, wenn Sie unter Alkoholeinfluss am Steuer waren, Fahrerflucht begingen oder das Fahrzeug nicht verkehrstauglich war.
Einzelne Versicherer bieten sogar eine sogenannte „Neuwertentschädigung“ für bis zu 24 Monate an, anstatt der Erstattung des Wiederbeschaffungswertes. Das macht in dem Fall sinn, wenn Ihr Fahrzeug noch ein sehr junges Fahrzeug ist, dass anfänglich sehr viel Wert in sehr kurzer Zeit verliert.
Vollkasko vs. Teilkasko
Jetzt die richtige Versicherung für Ihren Lkw finden! Kostenlos die Unterschiede zwischen der Voll- & Teilkasko runterladen
Kfz-Versicherung wechseln oder kündigen?
Versicherung wechseln
Einen Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung können Sie ganz bequem online abschließen. Generell können Sie Ihre Autoversicherung wechseln, wenn …..
- … die Vertragslaufzeit regulär endet.
- … eine Beitragserhöhung oder ein Schadenfalls vorliegt.
- … ein Wechsel des Fahrzeugs oder des Fahrzeughalters stattfindet.
Versicherung kündigen
Generell gibt es in der KFZ-Versicherung eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsablauf zu beachten. Bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr (Beginn 01. Januar) muss die Kündigung des Versicherungsvertrages bis spätestens 30.11. bei Ihrem Versicherungsunternehmen vorliegen. Die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung muss schriftlich via Brief, Fax oder per E-Mail (nur bei einigen Versicherungen möglich) erfolgen. Nutzen Sie dazu gerne unsere Kündigungshilfe
WICHTIG: Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen
Mit einem Sonderkündigungsrecht verlängert sich Ihre Kündigungsfrist um 1 Monat. Das Sonderkündigungsrecht tritt ein, sofern Sie eine Beitragserhöhung erleiden. Nutzen Sie auch dazu gerne unsere Kündigungshilfe
Was mache ich im Schadensfall?
Die Anzeigepflicht verlangt, dass jedes Schadenereignis, welches einen Leistungsfall für die Versicherungsgesellschaft nach sich zieht, diese innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden muss.
Die Aufklärungspflicht verlangt von Ihnen, dass Sie bei der Klärung von Fragen zu den Umständen des Unfallherganges wahrheitsgemäß & vollständig mitwirken müssen. Ein Unfallort darf erst verlassen werden, wenn alle notwendigen Feststellungen getroffen wurden. Dem Versicherer sind eventuelle Ermittlungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bekannt zu geben.
Die Schadenminderungspflicht verlangt im Falle eines einer Kfz-Versicherung gemeldeten Schadens, dass Versicherte für eine Schadensminderung und weitere Unfallabwendung (Unfallstelle sichern, ect.) sorgen, sofern dies das eigene Leben nicht gefährdet.
Wichtig Hinweis: Nach einem Schadensfall unterliegen Sie besonderen Pflichten, die sich in der Anzeigepflicht, der Aufklärungs- & der Schadenminderungspflicht gemäß den vertraglich geschlossenen Bedingungen äußern.
Unfallbericht zum kostenlosen download
Nehmen Sie Ihren Unfall richtig auf – mit unserem europäischen Unfallbericht sind Sie nicht nur in Deutschland sonder auch im Ausland immer bestens vorbereitet.
Hinweise zur Kfz-Versicherung
Greift meine Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland?
Wenn Sie im Urlaub oder auf Dienstreise sind, kann es passieren, dass Sie versehentlich einen Schaden verursachen. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung stärkt Ihnen auch hier den Rücken und begleicht diese Schäden.
Kann ich meine Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
Falls eine abgeschlossene Versicherung zur Vorsorge (wie z.B. Kranken- oder Lebensversicherung) oder dem Erhalt Ihres Vermögens dient, können diese Versicherungsverträge von der Steuer abgesetzt werden.
Ja, so können Sie also auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Hiervon ausgenommen ist der Beitrag für eine eventuell abgeschlossene Kaskoversicherung.
Sie können in der Regel, alle Arten von Haftpflichtverträgen steuerlich absetzen:
Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Bauherrenhaftpflichts, Gewässerhaftpflicht, sowie Bootshaftpflicht usw.
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Durch unseren 24/7 Onlineservice können Sie jederzeit und von jedem Endgerät aus Ihre Versicherung vergleichen und rund um die Uhr einen Schaden melden
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