Die Eigenschadendeckung ist ein Baustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Deckung ist jedoch nicht automatisch in jeder Versicherungspolice Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die Eigenschadendeckung wird auch nicht von jedem Versicherer angeboten. Häufig zu finden ist dieser spezielle „Baustein“ in Premium-Tarifen. Was nun genau ist die Eigenschadendeckung und welche Schäden sind hierüber versichert und welche nicht? Um das Versicherungsfachchinesisch zu verstehen, müssen wir vorweg verstehen wozu die Kfz-Haftpflichtversicherung überhaupt dient.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie einem Dritten Fahrzeughalter (-eigentümer) zufügen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür haben wir bereits näher auf unserer Kfz-Informationsseite für Sie erläutert (schnuppern Sie doch auch gerne dort rein). Nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert, ist der Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug bzw. an Ihrem eigenen Eigentum. In solch einem Fall springt eine Vollkaskoversicherung ein, und übernimmt den Schaden an Ihrem Fahrzeug. (vorausgesetzt Sie haben diese zusätzlich abgeschlossen).
Was passiert jedoch, wenn auf einen Fahrzeughalter mehrere Fahrzeuge zugelassen sind? Für solch einen Sachverhalt wurde von den Versicherern die Eigenschadendeckung konzipiert.
Wir möchten Ihnen dies gerne anhand eines Beispiels näher erläutern. Sie als stolzer Eigentümer von zwei Fahrzeugen verfügen über eine Doppelgarage. Nach einer längeren Cabrio Fahrt mit Ihrem Audi A5 docken Sie beim Einparken Ihr Zweitfahrzeug (VW Golf) leicht an. Ihr Golf ist bereits etwas älter und wird nur noch zum Einkaufen oder im Winter verwendet, daher ist er nicht Vollkasko versichert.
Die Eigenschadenversicherung die bei Ihrem Erstfahrzeug (Audi A5) mitversichert ist, würde in dem obigen Beispiel die Kosten für die Reparatur des Golfs vollständig über die Kfz-Haftpflichtversicherung übernehmen. Die Reparaturkosten für den Schaden am Audi A5 kann in diesem Beispiel dann über die Vollkaskoversicherung vollständig (abzüglich der vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung) erstattet werden.
So wird für Sie auch ersichtlich, welche Schäden nicht über die Eigenschadenversicherung versichert sind.
Nicht versichert sind: die Schäden, die am aktiv genutzten (unfallverursachenden) Auto entstehen.
Wie im oben Beispiel bereits beschrieben, benötigt der Halter des Audi A5 eine Vollkaskoversicherung um den Schaden an dem Fahrzeug zu beheben. Andernfalls müssten die Kosten für diesen Schaden selbst getragen werden.
In den meisten Fällen, ist die Versicherungssumme in der Eigenschadenversicherung wesentlich geringer. Grundsätzlich sind Schäden an einem weiteren auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeug mit diesem Baustein versichert. Viele Anbieter fassen die Schadensregulierung aber noch weiter aus: So kommen die Versicherungen beispielsweise dafür auf, wenn der Versicherungsnehmer auf sein Grundstück fahren will und den Zaun beschädigt. Oder das Rad des Kindes in der Einfahrt liegt, man es als Fahrer jedoch übersieht.
Darüber hinaus ist es nicht unüblich, dass es in der Eigenschadendeckung eine Selbstbeteiligung wie bei einem klassischen Kaskoschaden gibt.
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